„Fahrverbot in beiden Richtungen“ auf dem Güterweg Ratshofer zwischen den Liegenschaften Allerheiligen 108 und Allerheiligen 14. Ausgenommen werden Fahrzeuge des Veranstalters und der Anrainer.

Aushängezeitraum: 19.04.2024 - 18.06.2024

Gemäß §§ 44a und 94b Abs. 1 lit. b der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960 in der gültigen Fassung wird anlässlich der Veranstaltung „Hallo Auto“ im Gemeindegebiet der Gemeinde Allerheiligen folgende Verkehrsmaßnahme verordnet: (226 KB) - .PDF

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