Müllpauschalgebühr

Zuständig

1. Für die Sammlung und Behandlung der in Haushalten anfallenden Siedlungsabfälle

ist jährlich eine Pauschalgebühr zu entrichten.

Diese beträgt je Einwohner:

a) 90 l Mülltonne € 65,00

  120 l Mülltonne € 83,00

   Müllsack € 65,00

b) 2. Mülltonne 90 l € 33,00

c) Müllsack zusätzlich € 9,00 je Stück

d) je aufgestellter Container 1100 l  € 468,00+ Pauschalgebühr pro Einwohner

2. Pauschalbetrag für Haushalte ab 5 Kinder bis vollendetem 15. Lebensjahr jährlich € 368,00

3. Betriebe, in denen haushaltsähnliche Gewerbeabfälle anfallen (z.B. Büros, Bank

Schule, Kindergarten, Gasthäuser, Gewerbebetriebe usw.) haben jährlich eine Pauschalgebühr zu entrichten.

Diese beträgt für

Mülltonne 90 l  € 127,00

Abfallcontainer € 468,00

  

Stand: 01.01.2026