Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis
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Für die Berechnung des Jahresbeitrages der Grundsteuer wird der Hundertsatz (Hebesatz) des Steuermessbetrages oder des auf die Gemeinde entfallenden Teiles des Steuermessbetrages wie folgt festgelegt:
Grundsteuer für sonstige Grundstücke (Grundsteuer B) 500 v.H.