Gesamtüberarbeitung Flächenwidmungsplan und Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)

Veröffentlichungsdatum16.04.2024Lesedauer1 Minute
Hausbau

Die Gemeinde Allerheiligen i. M. beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 4 sowie das örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2 zu überarbeiten. 

Das örtliche Entwicklungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von fünfzehn Jahren, der Flächenwidmungsteil auf einen solchen von siebeneinhalb Jahren auszulegen.

 

Das örtliche Entwicklungskonzept skizziert grundlegende Entwicklungsoptionen vor. Es werden hier beispielsweise Gebiete, die für eine Umwidmung als Bauland vorgesehen sind, dargestellt.

 

Im Flächenwidmungsplan ist die derzeitige Nutzung konkret und parzellenscharf festgelegt. Der Flächenwidmungsteil darf dabei dem ÖEK nicht widersprechen.

 

Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, ist berechtigt, sich am Planungsgeschehen zu beteiligen und etwaige Widmungswünsche am Gemeindeamt bekannt zu geben. Dazu bitten wir, den untenstehenden Abschnitt ausgefüllt bis spätestens Montag, 27. Mai 2024 am Gemeindeamt abzugeben. Umwidmungswünsche, die nicht innerhalb dieser Frist beim Gemeindeamt Allerheiligen i. M. einlangen, können nicht berücksichtigt werden. 

 

Alle Anfragen werden anschließend vom zuständigen Ausschuss sowie vom Planungsbüro überprüft und mit dem OÖ Raumordnungsgesetz abgeglichen. Sofern alle Richtlinien erfüllt werden, kann über eine Genehmigung entschieden werden.

 

Wenn Sie planen, in den nächsten Jahren ein Grundstück umwidmen zu lassen, ist JETZT Ihre Chance, das kostengünstig zu machen!

 

Hinweis: Im Zuge der Umwidmung ist ein Infrastrukturkosten- und Baulandsicherungsvertrag abzuschließen (Kanal, Wasser, Straße und Bauverpflichtung).