Gemeinde Allerheiligen im Mühlkreis
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Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale:
150% v.H. der Freizeitwohnungspauschale für Wohnungen bis 50 m²
200 % v.H. der Freizeitwohnungspauschale für Wohnungen über 50 m²
Stand 01.01.2024