Freizeitwohnungspauschale Gemeindezuschlag

Zuständig

Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale:

150% v.H. der Freizeitwohnungspauschale für Wohnungen bis 50 m²

200 % v.H. der Freizeitwohnungspauschale für Wohnungen über 50 m²


Stand 01.01.2024