Freizeitwohnungspauschale

Zuständig

Ortstaxe ab 1.11.2024 € 2,40

Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche das 36fache der für Nächtigungen in einer Gästeunterkunft zu entrichtenden Ortstaxe

Wohnungen über 50 m² Nutzfläche das 54fache der für Nächtigungen in einer Gästeunterkunft zu entrichtenden Ortstaxe