Eheschließung

Bitte mitbringen:
  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunden von Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • bei nicht-österreichischen Staatsbürgern sind weitere Urkunden und Nachweise (je nach Sachlage) vorzulegen

Zuständig