Wichtige Gesetzesänderung: Neuer Sachkundenachweis für künftige Tierhalter

Veröffentlichungsdatum08.07.2026Lesedauer2 Minuten
Amphibien Papagei Hunde

Wer ab dem 1. Juli 2026 die Anschaffung eines Haustieres plant, muss eine wichtige Neuerung im Tierschutzgesetz (TSchG) beachten. Zum Schutz der Tiere und für ein verantwortungsvolles Miteinander ist vor dem Kauf bestimmter Tierarten ein Sachkundenachweis verpflichtend.

Die neuen Regelungen betreffen zukünftige Halterinnen und Halter von:

  • Hunden
  • Reptilien & Amphibien
  • Papageienvögeln (ausgenommen: Wellensittiche, Nymphensittiche, Unzertrennliche und Plattschweifsittiche)

Was bedeutet das für Sie konkret?

1. Hundehalter: Theorie vorab, Praxis im ersten Jahr

Zukünftige Hundehalter müssen vor der Anschaffung des Hundes einen Nachweis der allgemeinen theoretischen Sachkunde erbringen. Zusätzlich gilt: Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Hundes ist ein praktischer Nachweis zu absolvieren.

  • Übergangsregelung & Bundesländer-Nachweise: Liegt bis zum 30. Juni 2027 ein allgemeiner Sachkundenachweis nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 (oder ein Nachweis aus einem anderen Bundesland) vor, muss innerhalb eines Jahres nur die Praxis-Einheit (2 Unterrichtseinheiten) mit dem Hund nachgeholt werden. Wer bis zum 30. Juni 2027 eine Alltagstauglichkeitsprüfung abgelegt hat, benötigt keinen weiteren Praxisnachweis.
  • Wichtiger Hinweis: Diese Bundesregelung gilt zusätzlich und unabhängig von den bestehenden Vorgaben des Oö. Hundehaltegesetzes 2024!

2. Halter von Reptilien, Amphibien & Papageienvögeln

Auch hier muss der theoretische Sachkundenachweis vor dem Einzug des Tieres vorliegen. Ausgenommen von der Regelung sind lediglich gängige Kleinpapageien und Sittiche wie Wellensittiche oder Nymphensittiche.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, erfahrene Tierhalter und Personen mit spezifischen Ausbildungen sind von der neuen Kurs-Pflicht befreit.

Ausnahmen bei der Hundehaltung (Auszug):

  • Personen, die aktuell einen Hund halten (Nachweis via Heimtierdatenbank-Registrierung) oder in den letzten 2 Jahren mindestens 2 Jahre lang einen Hund gehalten haben.
  • Personen mit speziellen kynologischen Ausbildungen, Tierärzte sowie zertifizierte Hundetrainer (z.B. Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“, ÖKV, ÖJGV, ÖHU, DogAudit).
  • Aktive Führer von Dienst-, Rettungs- oder Assistenzhunden.

Ausnahmen bei Reptilien, Amphibien & Papageienvögeln:

  • Personen, die bereits solche Tiere halten oder in den letzten zwei Jahren mindestens zwei Jahre lang gehalten haben (Nachweis via Wildtier-Meldung gemäß § 25 TSchG).
  • Tierärzte, ausgebildete Tierpfleger, Zoofachhändler sowie Tierheimmitarbeiter mit entsprechender Fachausbildung.
  • Personen, die bis zum 30. Juni 2027 einen theoretischen Nachweis aufgrund einer landesgesetzlichen Regelung erlangt haben.

ℹ️ Weitere Informationen & DetailsUmfassende Informationen rund um den Sachkundenachweis sowie Kurstermine finden Sie auf der offiziellen Informationsplattform für verantwortungsvolle Tierhaltung unter tierwissen.at.