Hundehaltung

Aktuelles & Wissenswertes zur Hundehaltung

1. Formulare zur An- Ab- oder Ummeldung Ihres Hundes

Alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung, Änderungen oder Abmeldung Ihres Hundes:

Hinweis zur Hundeanmeldung
Bitte legen Sie der Anmeldung folgende Unterlagen bei:

  • Den erforderlichen Sachkundenachweis.
  • Einen Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für den Hund mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro.
  • Die Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbankgemäß § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz.
  • Tierarztbestätigung:
    • Hunde unter 12 Monaten: Hat der Hund bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet, ist ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eine Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten ab dem vollendeten 12. Lebensmonat vorzulegen, sofern dies nicht bereits vorher tierärztlich zweifelsfrei bestätigt werden kann.
    • Hunde über 12 Monaten: Hat der Hund bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat bereits vollendet, ist der Gemeinde eine nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholte Tierarztbestätigung binnen zwei Monaten nach der Meldung vorzulegen, sofern dies nicht bereits vorher tierärztlich zweifelsfrei bestätigt werden kann.

      Wichtig: Wird keine Tierarztbestätigung vorgelegt, ist mit dem Hund automatisch eine Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) zu absolvieren.  

Hinweis: Ab dem 1. Dezember 2024 wurde mit dem neuen oberösterreichischen Hundehaltegesetz die Hundemarke abgeschafft.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation!

2. Spezielle Hunderassen

Ab dem 1. Dezember 2024 gelten für Halter von Hunden spezieller Rassen in Oberösterreich folgende Pflichten nach dem neuen Hundehaltegesetz:

Als spezielle Rassen gelten:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa Inu
  • Kreuzungen dieser Rassen untereinander

Diese Hunde werden unabhängig von ihrer Größe und ihrem Gewicht als große Hunde eingestuft.

Zweifel an der Einstufung

Wenn unklar ist, ob ein Hund zu diesen Rassen gehört, muss der Hundehalter ein Gutachten vorlegen. Ein Experte beurteilt dann das Aussehen, Wesen und Verhalten des Hundes.

Allgemeine Pflichten

  • Absolvierung einer Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) mit dem Hund
  • Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum ab dem 12. Lebensmonat des Hundes
  • Nachweis einer Sachkunde-Ausbildung für den Halter

Anforderungen an Halter

  • Mindestalter von 16 Jahren
  • Verlässlichkeit im Sinne des Gesetzes (keine relevanten Vorstrafen, z.B. nach Waffen-, Verbots- oder Suchtmittelgesetz)

Führen des Hundes

  • Maximal ein weiterer Hund darf gleichzeitig geführt werden (entweder ein zweiter spezieller Hund, ein großer Hund oder ein auffälliger Hund)

Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht

Halter können bei der Gemeinde eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht beantragen. 

Dafür brauchen sie:

  • Eine positive verhaltensmedizinische Beurteilung
  • Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein
  • Das Gutachten darf nicht älter als 3 Monate sein

Die Befreiung wird erteilt, wenn der Hund kein erhöhtes Gefährdungspotential hat.

Mitführpflicht des Bescheids

Wer einen Hund mit Befreiung führt, muss den Bescheid immer dabei haben. Er muss ihn auf Verlangen den zuständigen Behörden zeigen.


Diese Regelungen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Hunden spezieller Rassen sicherzustellen.

3. Aktuelles zur Hundehaltung

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit wichtigen Änderungen und Neuigkeiten, z. B.:

  • Neue Vorschriften zur Hundehaltung
  • Tipps zur Pflege und artgerechten Haltung
  • Regionale Veranstaltungen für Hundebesitzer
Hier finden Sie alle relevanten Informationen rund um die Hundehaltung.
4. Das aktuelle Hundehaltegesetz

Informieren Sie sich über die geltenden rechtlichen Regelungen:

6. Sachkunde-Kurse für Hunde in Oberösterreich

Die allgemeine Sachkundeausbildung ist von der künftigen Hundehalterin oder vom künftigen Hundehalter vor Anschaffung eines Hundes zu absolvieren. 

Hinweis:
Den passenden Kurs können Sie unter folgendem Link buchen:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/hunde-sachkunde-kurse.htm